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Unfallgutachten

Nach dem fremdverschuldeten Autocrash ist vor dem *kostenlosen* Unfallgutachten aus unabhängiger Sachverständigenhand! Das gilt nicht nur für sparsame Schwaben, sondern für ALLE Unfallopfer oberhalb der Bagatellschadensgrenze von etwa 750 Euro laut Urteil des Bundesgerichtshofes. Lassen Sie sich von der gegnerischen Seite nichts Gegenteiliges einreden: Hier können Sie sich über Ihr Recht auf ein Unfallgutachten informieren.

Zusammenfassende Checkliste: Das sollten Sie über Kfz-Unfallgutachten wissen

Ist der Unfall unverschuldet (= Haftpflichtschaden), muss die Versicherung des Schadenverursachers die Gutachtenkosten übernehmen und die Reparatur bezahlen. Der Schadenverursacher hat den Bussgeldkatalog zu befürchten.

Ein Kostenvoranschlag ist nur für Bagatellschäden (bis etwa 750 Euro für Fahrzeugreparatur) eine Regulierungsoption. Je größer der Fahrzeugschaden, desto unverzichtbarer ist ein Unfallgutachten.

Ein unabhängiges Unfallgutachten ist die beste Regulierungsbasis, um sämtliche Schadenersatzansprüche wie Nutzungsausfall-entschädigung und eine merkantike Wertminderung durchzusetzen.

Sie können bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall das Schadengutachten selbst in Auftrag geben. Der gegnerische Versicherer muss es anerkennen. Anfechtungen des Unfallgutachtens sind nur mit konkreten Einwänden möglich.

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Daniel Fernandez KFZ Gutachter

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Was ist ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten ist ein schriftlicher Bericht, der von einem KFZ-Gutachter erstellt wird und detaillierte Informationen über einen Verkehrsunfall und die damit verbundenen Schäden an einem Fahrzeug enthält. Es handelt sich um ein wichtiges Dokument, das in der Regel von Versicherungsgesellschaften, Anwälten und Gerichten verwendet wird, um die Haftung und den finanziellen Umfang von Schäden im Zusammenhang mit dem Unfall festzustellen.

Inhalte des Unfallgutachtens (Beispiel):

  1. Fahrzeugdetails: Beschreibung des beteiligten Fahrzeugs, einschließlich Marke, Modell, Kennzeichen und Fahrgestellnummer.
  2. Unfallbeschreibung: Eine genaue Beschreibung des Unfallhergangs, Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls sowie Wetterbedingungen und Verkehrsbedingungen.
  3. Schadensanalyse: Eine Aufschlüsselung der Schäden an jedem beteiligten Fahrzeug, einschließlich äußerlicher und innerer Schäden.
  4. Kostenkalkulation: Eine Schätzung der Reparaturkosten auf Grundlage der Schadensanalyse.
  5. Wertminderung: Eine Angabe, ob das Fahrzeug nach Reparatur einen Wertverlust erlitten hat.
  6. Fotodokumentation: Fotografische Beweise der Schäden und des Unfallorts.
  7. Beweismaterial: Zeugenaussagen und alle anderen relevanten Beweise.
  8. Fazit und Empfehlungen: Eine Schlussfolgerung des Gutachters und gegebenenfalls Empfehlungen bezüglich Reparatur oder Totalschaden.

Unfallgutachten sind unabhängige Berichte, die dazu dienen, die Haftung und finanzielle Entschädigung in Versicherungsansprüchen oder rechtlichen Angelegenheiten nach einem Unfall festzustellen. Sie sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Schäden fair bewertet und entsprechend repariert oder erstattet werden.

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